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Familienrecht

Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Meyer umfasst die Beratung und gerichtliche Vertretung in allen Bereichen des Familienrechts. Er berät im Zusammenhang mit Eheschließungen und Eheverträgen wie auch im Falle von Scheidung und den daraus weiter resultierenden Themen wie Unterhalt, Gütertrennung und bei gemeinsamen Kindern auch Umgangsrecht.

Leistungen im Familienrecht:
  • Eherecht

    • Eheschließung

    • Ehevertrag

  • Scheidungsrecht

    • Aufhebung der Ehe

    • Gütertrennung

    • Zugewinnberechnung und -ausgleich

  • Unterhaltsrecht

    • Trennungsunterhalt

    • Kindesunterhalt

    • Ehegattenunterhalt

  • Sorgerecht

  • Jugendhilfe

  • Umgangsrecht

  • Adoption

  • Vaterschaftsanfechtungsverfahren

Rechtsanwalt Meyer
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