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Erbrecht

Vor dem Erbfall
  • Aufklärung über Regelungen der gesetzlichen Erbfolge

  • Errichtung, Anpassung und Widerruf von Testamenten und Erbverträgen

    • Einzeltestamente

    • Unternehmertestamente

    • Ehegattentestamente

    • Vermächtnisse

    • Teilungsanordnungen

    • Behindertentestamente

    • Spezielle Regelungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften

Nach dem Erbfall
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

  • Testamentsanfechtungen, z. B. bei Fragen der Testierfähigkeit

  • Prüfung des Rechts auf Erbverzicht

  • Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen

  • Beratung und Vertretung von Miterben in Erbengemeinschaften (insb. Verwaltungs- und Nutzungsstreitigkeiten, Haftung für Nachlassverbindlichkeiten)

  • Vertretung in Erbscheinsverfahren

  • Durchsetzung von Erbfall- und Unterhaltsansprüchen

Rechtsanwalt Meyer
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