Abrechnung nach Gebührentabelle
Die Vergütung der Tätigkeit eines Rechtsanwaltes bei Vertretung vor Gericht und in anderen Zusammenhängen ist durch den Gesetzgeber im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt worden.
Die Höhe der jeweiligen Rechtsanwaltsgebühren richtet sich nach dem sogenannten Gegenstandswert bzw. Streitwert. Hierunter versteht man jenen Betrag, den z. B. der Kläger gegen den Beklagten geltend macht.
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Der Rechtsanwalt muss nicht teuer sein
In den meisten Fällen kommen Mandanten zum Rechtsanwalt, weil sie keine andere Wahl haben. Wenn man dann auch noch im Unklaren darüber ist, welche finanziellen Belastungen durch die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe auf einen zukommen können, ist dies nicht gerade behilflich, die bestehende Schwellenangst abzubauen. Ich bin stets bemüht, meinen Mandanten Spitzenleistungen zu einem vernünftigen Preis anzubieten. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute anwaltliche Beratung jedoch nicht unerschwinglich sein. Deshalb kläre ich Sie gerne jederzeit unverbindlich über die voraussichtlich in Ihrem Fall anfallenden Kosten auf.
Weitere Gebühren
In den übrigen Fällen sind die Gebühren in der Regel nach den Gebührentatbeständen des RVG abzurechnen. Die hierbei entstehenden Gebühren sind regelmäßig streitwertabhängig. Je höher der Streitwert, desto höher sind auch die Anwaltsgebühren.
Alternativ besteht auch die Möglichkeit einer Vergütungsvereinbarung nach Zeitaufwand (im gerichtlichen Verfahren dürfen die Gebühren im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung nicht unter den gesetzlichen Gebühren nach RVG liegen).
Eine Angabe fester Kostengrößen ist im Rahmen dieser Website wegen des von Fall zu Fall unterschiedlichen Umfangs der Tätigkeit nicht möglich. Ich kläre Sie jedoch gerne jederzeit unverbindlich über die voraussichtlich in Ihrem konkreten Fall anfallenden Kosten auf.
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung?
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese im Rahmen des Versicherungsumfangs die Kosten eines Rechtsstreits oder einer vorgerichtlichen Beratung. Die Deckungsschutzanfrage erledige selbstverständlich ich für Sie.
Sie können die Anwaltskosten nicht aufbringen?
Bei Rechtssuchenden, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen
Verhältnissen nicht in der Lage sind, die Kosten eines Rechtsanwalts zu
tragen, besteht die Möglichkeit, für die außergerichtliche Vertretung Beratungshilfe und im Prozessfall Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.