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Onlinescheidung

Mit der Onlinescheidung können Sie ein Scheidungsverfahren ohne einen Anwaltsbesuch durchführen und müssen lediglich zu einem Termin bei Gericht persönlich erscheinen. Sie können die Durchführung der Scheidung unabhängig von Ihrem Wohnort bundesweit bei mir beantragen.

Das Verfahren der Onlinescheidung ist damit ein sehr unkompliziertes, zeit- und kostensparendes, aber dennoch rechtssicheres Verfahren. Die einzige Voraussetzung für die Durchführung der Onlinescheidung ist, dass Sie und Ihr Ehepartner sich einig sind und Sie seit einem Jahr voneinander getrennt leben.

Ablauf der Onlinescheidung

1) Sie füllen das unten stehende Scheidungsformular aus.

2) Ich bearbeite Ihren Antrag innerhalb von wenigen Tagen und senden Ihnen umgehend alle notwendigen Informationen und ein Vollmachtsformular zu.

3) Erst mit der Rücksendung der Vollmacht an mich beauftragen Sie mich verbindlich als Ihren Scheidungsanwalt.

4) Als Ihr Scheidungsanwalt reiche ich Ihren Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein. (Nachzureichende Unterlagen oder ggf. aufkommende Fragen können bequem per Telefon, Fax oder E-Mail abgewickelt werden.)

zum Antrag Onlinescheidung